Hinter Chornberg (Transkription Nr. 1214)
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- Hinter Chornberg (Niedere Schule, reformiert)
VII.te Schul Hinter-Kornberg.
I. Lokal-Verhältnisse. | ||
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I.1 | Name des Ortes, wo die Schule ist. | Hinter-Kornberg. |
I.1.a | Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof? | Zerstreüte Haüser. |
I.1.b | Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er? | ein Theil der Gemeine, Kirchgemeine und Agentschaft Altstädten. |
I.1.c | Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)? | |
I.1.d | In welchem Distrikt? | im District Oberrheinthal |
I.1.e | In welchen Kanton gehörig? | im Canton Sentis. |
I.2 | Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden. | Alle zum Schulbezirk gehörigen Haüser liegen innerhalb des Umkreises einer halben Stund; die Entfernung lässt sich nicht bestimmen, da die Schulstube immer abgeändert wird. |
I.3 | Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe. | Nammen der zum Schulbezirk gehörigen Ortschaften. |
I.3.a | Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und | |
I.3.b | die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt. | |
I.4 | Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise. | Benachbarte reformirte Schulen: |
I.4.a | Ihre Namen. | |
I.4.b | Die Entfernung eines jeden. | |
II.10 | Sind die Kinder in Klassen geteilt? | Siehe die III.te Schul. |
II. Unterricht. | ||
II.5 | Was wird in der Schule gelehrt? | Jn dieser Schul lernen die Kinder: buchstabieren, lesen, memorisieren, Geschriebnes lesen und ein wenig schreiben. |
II.6 | Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange? | Die Schul wird gehalten von Martini an 20. Wochen nach einander; dann freytag u: Samstag bis Mitte Augusts. |
II.7 | Schulbücher, welche sind eingeführt? | Schulbücher siehe die III.te Schul. |
II.8 | Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten? | Vorschrifften giebt der Schulmeister von seiner eignen Hand. |
II.9 | Wie lange dauert täglich die Schule? | Siehe die III.te Schul. |
III. Personal-Verhältnisse. | ||
III.11 | Schullehrer. | |
III.11.a | Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise? | ||[Seite 2] Erwählung des Schulmeisters siehe die III.te Schul. |
III.11.b | Wie heißt er? | der gegenwärtige Schulmeister heisst: Johannes Walser. |
III.11.c | Wo ist er her? | ist von Rosenhaus gebürtig. |
III.11.d | Wie alt? | 21. Jahr alt. |
III.11.e | Hat er Familie? Wie viele Kinder? | ist noch unverehlicht. |
III.11.f | Wie lang ist er Schullehrer? | ist seit 2. Jahren Schulmeister. |
III.11.g | Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf? | ist immer zu Haus gewesen; sein Beruf ist Feldarbeit. |
III.11.h | Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche? | diesen Beruf treibt er auch jezt neben der Schule. |
III.12 | Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule? | Schulkinder besuchen diese Schule: |
III.12.a | Im Winter. (Knaben/Mädchen) | |
III.12.b | Im Sommer. (Knaben/Mädchen) | |
IV. Ökonomische Verhältnisse. | ||
IV.13 | Schulfonds (Schulstiftung) | |
IV.13.a | Ist dergleichen vorhanden? | der hiesige Schulfond beträgt fl. 1150. |
IV.13.b | Wie stark ist er? | |
IV.13.c | Woher fließen seine Einkünfte? | seine Einkünfte sind nebst den Zinsen von obigem Capital. Vermächtnisse von bemittelten Bürgern oder ihren Erben. |
IV.13.d | Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt? | dieser Fond ist vom Kirchen und Armengut gänzlich getrennt. |
IV.14 | Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches? | Schulgeld ist keins eingefürt. |
IV.15 | Schulhaus. | Schulhaus ist keins; sondern die Schulwechselt nach einer alten Verkomniss alle Jahre unter gewissen bestimmten Haüsern ab; u: wird für die Stube jährlich fl. 2. 30. xr. Zins bezahlt. |
IV.15.a | Dessen Zustand, neu oder baufällig? | |
IV.15.b | Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude? | Schulhaus ist keins; sondern die Schulwechselt nach einer alten Verkomniss alle Jahre unter gewissen bestimmten Haüsern ab; u: wird für die Stube jährlich fl. 2. 30. xr. Zins bezahlt. |
IV.15.c | Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel? | |
IV.15.d | Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten? | |
IV.16 | Einkommen des Schullehrers. | |
IV.16.A | An Geld, Getreide, Wein, Holz etc. | Das Einkommen des Schulmeisters besteht in fl. 42. 30. xr. welches aus dem Schulgut bezahlt wird. |
IV.16.B | Aus welchen Quellen? aus | |
IV.16.B.a | abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)? | |
IV.16.B.b | Schulgeldern? | |
IV.16.B.c | Stiftungen? | |
IV.16.B.d | Gemeindekassen? | |
IV.16.B.e | Kirchengütern? | |
IV.16.B.f | Zusammengelegten Geldern der Hausväter? | |
IV.16.B.g | Liegenden Gründen? | |
IV.16.B.h | Fonds? Welchen? (Kapitalien) | |
Bemerkungen | ||
Schlussbemerkungen des Schreibers | ||
Unterschrift |