Hinter Chornberg (Transkription Nr. 1214)

Schulort Hinter Chornberg
Konfession des Orts: Gemischt konfessionell
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1458, fol. 11-11v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Säntis
Distrikt 1799: Oberrheintal
Agentschaft 1799: Altstätten
Kirchgemeinde 1799: Altstätten
Ort/Herrschaft 1750: Gemeine Herrschaft Rheintal
Kanton 2015: St. Gallen
Gemeinde 2015: Altstätten
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Hinter Chornberg (Niedere Schule, reformiert)

VII.te Schul Hinter-Kornberg.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1Name des Ortes, wo die Schule ist.

Hinter-Kornberg.

I.1.aIst es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Zerstreüte Haüser.

I.1.bIst es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

ein Theil der Gemeine, Kirchgemeine und Agentschaft Altstädten.

I.1.cZu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?
I.1.dIn welchem Distrikt?

im District Oberrheinthal

I.1.eIn welchen Kanton gehörig?

im Canton Sentis.

I.2Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Alle zum Schulbezirk gehörigen Haüser liegen innerhalb des Umkreises einer halben Stund; die Entfernung lässt sich nicht bestimmen, da die Schulstube immer abgeändert wird.

I.3Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Nammen der zum Schulbezirk gehörigen Ortschaften.
a. Rosenhausen. 10. Haüser 15. Schulkinder.
b. Geeren. 2. Haüser 3. Schulkinder.
c. Tobel u: Gringlen. 2. Haüser 3. Schulkinder.
d. An der Halden. 3. Haüser 5. Schulkinder.
e. Befang u: Rüti. 5. Haüser 7. Schulkinder.
f. Jm Loch. 9. Haüser 12. Schulkinder.
g. Stein. 1. Haüser 5. Schulkinder
h. Gadenaker 1. Haüser

I.3.aZu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.bdie Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.

Benachbarte reformirte Schulen:
a. die Stadtschulen, entfernt 1. Stund.
b. Gaiziberg, entfernt 1. Stund.
c. Vorder-Kornberg, entfernt 1/4. Stund.

I.4.aIhre Namen.
I.4.bDie Entfernung eines jeden.
II.10Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Siehe die III.te Schul.

II. Unterricht.
II.5Was wird in der Schule gelehrt?

Jn dieser Schul lernen die Kinder: buchstabieren, lesen, memorisieren, Geschriebnes lesen und ein wenig schreiben.

II.6Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Die Schul wird gehalten von Martini an 20. Wochen nach einander; dann freytag u: Samstag bis Mitte Augusts.

II.7Schulbücher, welche sind eingeführt?

Schulbücher siehe die III.te Schul.

II.8Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Vorschrifften giebt der Schulmeister von seiner eignen Hand.

II.9Wie lange dauert täglich die Schule?

Siehe die III.te Schul.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11Schullehrer.
III.11.aWer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

||[Seite 2] Erwählung des Schulmeisters siehe die III.te Schul.

III.11.bWie heißt er?

der gegenwärtige Schulmeister heisst: Johannes Walser.

III.11.cWo ist er her?

ist von Rosenhaus gebürtig.

III.11.dWie alt?

21. Jahr alt.

III.11.eHat er Familie? Wie viele Kinder?

ist noch unverehlicht.

III.11.fWie lang ist er Schullehrer?

ist seit 2. Jahren Schulmeister.

III.11.gWo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

ist immer zu Haus gewesen; sein Beruf ist Feldarbeit.

III.11.hHat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

diesen Beruf treibt er auch jezt neben der Schule.

III.12Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

Schulkinder besuchen diese Schule:
Sommer und Winterszeit ohngefehr gleich
Knaben 16. Mädchen. 15.

III.12.aIm Winter. (Knaben/Mädchen)
III.12.bIm Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.aIst dergleichen vorhanden?

der hiesige Schulfond beträgt fl. 1150.

IV.13.bWie stark ist er?
IV.13.cWoher fließen seine Einkünfte?

seine Einkünfte sind nebst den Zinsen von obigem Capital. Vermächtnisse von bemittelten Bürgern oder ihren Erben.

IV.13.dIst er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?

dieser Fond ist vom Kirchen und Armengut gänzlich getrennt.

IV.14Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Schulgeld ist keins eingefürt.

IV.15Schulhaus.

Schulhaus ist keins; sondern die Schulwechselt nach einer alten Verkomniss alle Jahre unter gewissen bestimmten Haüsern ab; u: wird für die Stube jährlich fl. 2. 30. xr. Zins bezahlt.

IV.15.aDessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.bOder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

Schulhaus ist keins; sondern die Schulwechselt nach einer alten Verkomniss alle Jahre unter gewissen bestimmten Haüsern ab; u: wird für die Stube jährlich fl. 2. 30. xr. Zins bezahlt.

IV.15.cOder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.dWer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16Einkommen des Schullehrers.
IV.16.AAn Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

Das Einkommen des Schulmeisters besteht in fl. 42. 30. xr. welches aus dem Schulgut bezahlt wird.

IV.16.BAus welchen Quellen? aus
IV.16.B.aabgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.bSchulgeldern?
IV.16.B.cStiftungen?
IV.16.B.dGemeindekassen?
IV.16.B.eKirchengütern?
IV.16.B.fZusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.gLiegenden Gründen?
IV.16.B.hFonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

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